Ein Minijob ist ein sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis.
Minijobs gibt es in Privathaushalten (Haushaltsjobs) und im gewerblichen Bereich (Handwerk, Gastronomie oder Einzelhandel). Bei einem Minijob liegt die Verdienstgrenze bei 520 € (geringfügiges Arbeitsverhältnis – geringfügige Beschäftigung - geringfügiger Minijob) oder die Arbeitstage bei maximal 70 Tagen (kurzfristiges Arbeitsverhältnis – kurzfristige Beschäftigung – kurzfristiger Minijob). Die geringfügige Beschäftigung (Minijob) ist mit einem Teilzeitjob gleichzusetzen.
Wer einen Minijob ausübt, zahlt keine Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- oder Rentenversicherung?
Stimmt nicht ganz: Die Rentenversicherung ist mit sehr geringen Gebühren Pflicht, hiervon kann man sich als Minijobber aber befreien lassen. Die Krankenversicherung ist gesetzliche Pflicht, außer wenn man bereits sozialversicherungspflichtig angestellt ist, denn dann ist man bereits krankenversichert und braucht keine weitere Krankenversicherung (Rentner benötigen zum Beispiel generell keine Krankenversicherung). Man darf mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, wenn es unterschiedliche Arbeitgeber sind und der gesamte Verdienst 520 € monatlich oder 6.240 € jährlich (= 520 € x 12) nicht überschreitet.
Welche Ansprüche haben Minijobber?
+ Urlaubsanspruch beim Minijob? Ja!
+ Mindestlohnt? Ja!
+ Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Ja!
+ Arbeitsrechte wie Kündigungsschutz, Arbeitnehmerrechte? Ja!
Minijobber haben die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer in Teilzeit! Minijobs in Ihrer Stadt finden Sie hier:
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