Suche Minijob! - wer hat noch keinen Minijob gehabt?
Minijobs sind heutzutage bekannter als noch vor 15 Jahren - fast jeder war auch schon mal als Minijobber angestellt. Viele haben sich schon seit der Schule immer wieder nebenbei etwas hinzuverdient, als Zeitungsausträger, auf einer Messe oder in der Gastronomie. Jeder kann einen Minijob beginnen, so sind Minijobs vor allem für Rentner, Schüler und Studenten interessant, aber alle anderen, denen ein Teilzeitjob mit 30h zu viele Arbeitsstunden vorgibt.
Minijobs - Rechte und Pflichten!
Grundsätzlich bist Du ein Angestellter, das bedeutet, du hast die gleichen Rechte wie z.B. eine Teilzeitkraft: Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn! Der Unterschied ist, dass der Minijob ein besonderes - verkürztes - Verfahren darstellen soll. Der Minijob Verdienst ist begrenzt auf 520 Euro pro Monat - sprich 6.240 Euro pro Jahr.
Minijob für ca. 10 Stunden pro Woche
Der Mindestlohn liegt derzeit bei 12 Euro. Wenn es sich um eine konstante Beschäftigung handelt (also nicht "auf Abruf" sondern mit festen Arbeitszeiten), dann kann man also von ca. 10 Wochenstunden bzw. maximal 45 Stunden im Monat ausgehen. Wenn der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt, dann reduziert sich die Anzahl der Stunden entsprechend, schließlich dürfen die 520 Euro pro Monat nicht überschritten werden.
Brutto für Netto - der Minijobber erhält bis zu 520 € netto!
In einem Minijob kann man also 520 € brutto für netto verdienen. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Arbeitgeber alle Abgaben zu tragen hat. Der Minijob-Arbeitgeber muss mit einer zusätzlichen Abgabenlast von ca. 30% des Gehalts rechnen. Die Abgaben für den Arbeitgeber setzen sich aus unterschiedlichen Prozenten zusammen: Die Krankenversicherung mit 13% (wenn der Minijobber gesetzlich versichert ist), dann eine Pauschale für die Steuer von 2% und die Rentenversicherung (RV) von 15%. Der Minijobber kann die RV zusätzlich - wenn er will - mit einer eigenen Abgabe von 3,6% erhöhen oder auf die Rentenversicherung verzichten.
Sonderleistungen und der Minijob
Bei Rentner (Rente) und Studenten (Bafög) muss jedoch auf die Sonderleistungen geachtet werden, damit hier keine Einschränkungen entstehen. Diese Fragen beantwortet die zuständigen Behörde - die Minijobzentrale der Bundesknappschaft - am Telefon unter (03 55) 29 02 – 7 07 99. Die Minijobzentrale ist grundsätzlich -aus unserer Einschätzung heraus- eine der besten Behörden Deutschlands, da sie sehr offen und zuvorkommend sind. Die Minijobzentrale reagiert oft sehr schnell, kompetent und beantwortet zuverlässig und auf einfachem Weg die Fragen der Minijobbern aber auch die Fragen der Lohnbuchhaltung.
Minijobs gibt es auch im privaten Bereich Haushalt (haushaltsnahe Dienstleistungen). Im privaten Minijob ändern sich die Abgaben im Vergleich zum gewerblichen Minijob geringfügig.
Stand: 01.10.2022
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